Lockdown für den Kreis Gütersloh und Warendorf
Das Infoblatt zur Mehrwertsteuer-Reduzierung
finden Mitglieder im internen Bereich!
Für den gesamten Kreis Gütersloh gelten nach wie vor (voraussichtlich bis zum 07. Juli) wieder die strengen Regelungen und Kontaktbeschränkungen wie im März/April. Blumenfachgeschäfte dürfen geöffnet bleiben, sofern Sie die bereits bekannten, strengen Hygienebestimmungen einhalten. Die Verordnung für die Kreise Gütersloh und Warendorf können Sie sich gerne herunterladen: Coronaregionalverordnung