FDF fordert Vereinfachung und beschleunigte Auszahlung der Überbrückungshilfen
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben für viele Branchen existentielle Konsequenzen. Dies gilt natürlich insbesondere für die Blumenfachgeschäfte im Lockdown. Sie erleben zudem, dass Blumen, Pflanzen, Zubehör und Dekoware z.B. in den Supermärkten verkauft werden dürfen, während ihnen die Hände gebunden sind. Entsprechend nachdrücklich hat Helmuth Prinz, Präsident des Fachverband Deutscher Floristen (Landesverband NRW und Bundesverband), in persönlichen Anschreiben an Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier die unbürokratische Handhabung und Auszahlung der Überbrückungshilfen gefordert, auf die viele Einzelhändler in unserer Branche so dringend warten. Während die Anträge auf Kurzarbeit zeitnah und vergleichsweise unbürokratisch bearbeitet werden und dieses Instrument ein probates Mittel der Arbeitsplatz-Sicherung auch für unsere Betriebe darstellt, so sind mit der Beantragung und Auszahlung der Überbrückungshilfen große bürokratische Hürden verbunden, mit denen selbst erfahrene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihre Probleme haben, heißt es in dem Anschreiben des FDF-Präsidenten an die Politiker. Wir appellieren deshalb dringend für eine Vereinfachung der Beantragung und eine beschleunigte Auszahlung.
Die Ankündigung der Bundesregierung, die Überbrückungshilfe III nochmals nach zu bessern, begrüßt FDF-Präsident Helmuth Prinz in diesem Zusammenhang natürlich sehr. Insbesondere die Aussicht, dass für den besonders betroffenen Einzelhandel die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt werden sollen. Auch die Mitteilung des Bundes, die Zugangsvoraussetzungen insgesamt zu vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anzuheben, bewerten wir sehr positiv. Entscheidend ist jetzt allerdings, dass diese Ankündigungen schnell in die Tat umgesetzt werden, die Beantragung der Mittel deutlich vereinfacht wird, der „kalkulatorische Unternehmerlohn“ hinreichend Berücksichtigung findet und die Überbrückungs-Hilfen auch umgehend bei den betroffenen Betrieben ankommen.