Blumeneinzelhandel bei der Impfpriorisierung NICHT in Gruppe 3
Die aktuellen und gültigen Öffnungs- und Sortimentsregelungen
für Blumenfachgeschäfte in NRW finden Sie hier!
Ab Donnerstag, 6. Mai 2021, werden weitere Personengruppen ein Impfangebot erhalten und einen Impftermin vereinbaren können (sog. „Gruppe 3“, erhöhte Priorität). Unter anderem ist dies für Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten möglich.
Warum können Beschäftigte im Blumeneinzelhandel (Floristen) noch keinen Impftermin vereinbaren? Der Blumeneinzelhandel ist zwar, aufgrund der Verderblichkeit von Schnittblumen und mit den bekannten Sortimentseinschränkungen, in den Öffnungsmöglichkeiten dem Lebensmitteleinzelhandel vom Grundsatz her gleichgestellt – aber eben nicht in der Impfpriorisierung. Nach wie vor sind die Impfstoffe sehr knapp und müssen, durch die Politik und die Behörden, auch nach Prioritäten hinsichtlich der Relevanz für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Gesamtsystem verteilt werden. Davon ist natürlich nicht nur der Blumeneinzelhandel betroffen, sondern auch viele andere Branchen (z.B. Handwerker, Tankstellen, Autowerkstätten, Tierbedarfsmärkte, Großhandel….). Die Impfpriorisierung orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) im RKI.
Allerdings befinden sich bei den Impfpriorisierungen in „Gruppe 3“ auch sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dies muss jedoch im Einzelfall, am besten vom Hausarzt, geprüft, entschieden und bestätigt werden.
Die mit Stand 06.05.21 gültige Arbeitgeberbescheinigung (für einen Impftermin für Beschäftigte in „Gruppe 3“!) können Sie hier als PDF herunterladen.
Die Impfpriorisierungen sollen vermutlich im Juni komplett aufgehoben werden!