3G am Arbeitsplatz verpflichtend
Die aktuellen Coronaschutz-Verordnungen und Öffnungsregelungen
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Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz ist verpflichtend, das entsprechende Gesetz dazu ist am 24.11.2021 in Kraft treten. Der Arbeitgeber wird darin auch zur Dokumentation verpflichtet. Nicht-immunisiertes Personal und nicht-immunisierte Inhaber, also negativ getestet aber weder geimpft noch genesen, müssen während der gesamten Tätigkeit bzw. Berufsausübung eine „medizinische Maske“ tragen (ab 28.12.2021).
Nachfolgende Unterlagen stellen wir ab sofort unseren Mitgliedern vorab zu Verfügung:
- Merkblatt „3G am Arbeitsplatz“ (Stand 29.12.2021)
- Muster-Dokumentation für den Arbeitgeber
- Muster-Nachweis einer innerbetrieblichen Testung unter Aufsicht
Diese Unterlagen können im internen Bereich (login oben rechts) unter „Aktuelles“ heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden.