Es sind deutschlandweit auch viele Blumenfachgeschäfte betroffen. Wir weisen seit Jahren auf die möglichen Folgen eines schnellen, ungeprüften Vertragsabschlusses für Geschäftsinhaber hin.
Nun hat auch die Sendung „Marktcheck“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders SWR in zwei Folgen berichtet:
https://www.youtube.com/watch?v=w6_3eGxBb4E
https://www.youtube.com/watch?v=h-T-HE6yPHI
Mit einem Klick auf die Links gelangen Sie direkt zu den Beiträgen von „Marktcheck“, die auch auf Youtube veröffentlicht wurden.
Unser stetiger Appell:
• Wenn Sie ein Blumenfachgeschäft betreiben, sind Sie im rechtlichen Sinne Kaufmann/Kauffrau. Und als Kaufmann/Kauffrau haben Sie kein Widerrufsrecht und keine Verbraucherschutzrechte.
• Tätigen Sie keine schnellen Verkaufsabschlüsse mit Ihnen unbekannten Firmen/Vertretern zwischen „Tür und Angel“!
• Betritt ein Ihnen unbekannter Vertreter (von einer nicht bekannten Firma) unangemeldet Ihr Ladenlokal oder ruft telefonisch an, müssen Sie und alle Mitarbeiter sofort in „Habachtstellung“ gehen!
• Unterschreiben Sie NIEMALS einen Auftrag (Bestellformular) einer Ihnen unbekannten Firma, auf dem der Endpreis bzw. die Auftragsendsumme nicht exakt ausgewiesen ist!
• Lassen Sie sich im Zweifelsfall immer vorab ein schriftliches Angebot vom Verkäufer geben, welches Sie in Ruhe in allen Punkten prüfen können!
• Wenn Sie Hilfe und Rat benötigen, wenden Sie sich als Mitglied an Ihren FDF!