Infoblatt: Verpflichtendes Corona-Testangebot in Unternehmen
Die aktuellen und gültigen Öffnungs- und Sortimentsregelungen
für Blumenfachgeschäfte in NRW finden Sie hier!
Die Unternehmen in Deutschland müssen ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, verpflichtend Corona-Tests anbieten. Dies hat das Bundeskabinett beschlossen. Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung (Stand 13.04.2021) wurde auf den Weg gebracht. Sollten sich kurzfristigt doch noch Änderungen ergeben, informieren wir an dieser Stelle.
Mitglieder können im internen Bereich (login oben rechts) unter Aktuelles ein Infoblatt („Hinweise zu Tests und Hygienepflichten“) abrufen, welches die Details erläutert!
PS: Da uns aktuelle viele Anfragen erreichen…..: Wir versuchen, in Kürze unseren Mitgliedern wieder Corona-Schnelltests anzubieten und werden vermutlich innerhalb der nächsten zwei Tage ein Angebot über unsere GmbH machen können. Wir empfehlen Ihnen, ausschließlich bei seriösen Firmen mit Sitz in Deutschland Tests zu beziehen. Tätigen Sie bitte niemals Vorkasse-Überweisungen ins Ausland – es gibt sehr viele unseriöse Anbieter von Schnelltests!