Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13. September 2022 in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass für den Arbeitgeber eine generelle Pflicht besteht, die gesamte Arbeitszeit der Mitarbeiter zu erfassen (dokumentieren). Wir haben darüber berichtet.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat in der KW16 einen ersten Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Demnach soll der Arbeitgeber verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Mit „elektronisch“ kann eine „Stechuhr“ aber auch eine Excel-Tabelle gemeint sein. Wer höchstens zehn Arbeitnehmer beschäftigt, soll dies auch in Papierform erledigen können – für eine Erleichterung für kleinere Betriebe hat sich auch der FDF NRW und Präsident Helmuth Prinz im politischen Berlin eingesetzt. Außerdem kann in einem Tarifvertrag oder auch mit dem Betriebsrat vereinbart werden, dass die Aufzeichnung der Arbeitszeit in Papierform oder zeitverzögert erfolgen kann. Die Möglichkeit von „Vertrauensarbeitszeit“ soll nicht beeinträchtigt werden, wie es im Entwurf heißt. Allerdings beeinträchtigt der gesamte Gesetzentwurf sehr wohl die Vertrauensarbeitszeit, so dass dieser Hinweis eher verwirrend ist und hier u. M. n. eine Konkretisierung durch den Gesetzgeber erfolgen muss.
Da der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, werden wir auch weiterhin die Interessen und Belange unserer Mitglieder in dieser Sache gegenüber dem Gesetzgeber vertreten.
Sobald uns das finale Gesetz vorliegt und wirksam wird, werden wir unsere Mitglieder informieren und ihnen alle nötigen Arbeitshilfen zur Verfügung stellen.